Erneuerbares Heizen: Ab 2024 müssen neue Heizungen mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen.
Technische Alternativen: Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasseheizungen und H2-fähige Systeme stehen als Hauptoptionen zur Verfügung.
Finanzielle Förderung: Grundförderung von 30% kann durch Speed-Bonus und Einkommensbonus auf bis zu 70% der Investitionskosten steigen.
Ausnahmefälle: Denkmalgeschützte Gebäude und wirtschaftliche Härtefälle können von der Pflicht zur Umrüstung befreit werden.
Der neue Building Energy Act (Gebäudeenergiegesetz, GEG) markiert einen Wendepunkt in der deutschen Klimapolitik. Das Gesetz zielt darauf ab, den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor drastisch zu reduzieren und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu minimieren. Der Kern des Gesetzes ist die Vorgabe, dass neue Heizungssysteme ab 2024 mindestens 65% ihrer Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen müssen.
Diese Regelung ist Teil des deutschen Klimaschutzplans, der Klimaneutralität bis 2045 anstrebt. Der Gebäudesektor spielt dabei eine zentrale Rolle, da er für einen erheblichen Teil der CO2-Emissionen verantwortlich ist. Die Umstellung auf erneuerbare Energien in der Heiztechnik soll nicht nur dem Klimaschutz dienen, sondern auch die Energieversorgungssicherheit erhöhen und langfristig die Heizkosten für Verbraucher senken.
Im Zentrum des Gesetzentwurfs steht die Frage nach den technischen Möglichkeiten, die 65%-Regel zu erfüllen. Die wichtigsten Optionen sind:
Elektrische Wärmepumpen haben sich als besonders effiziente Lösung etabliert. Sie nutzen Umgebungswärme aus Luft, Erde oder Grundwasser und wandeln diese mit Hilfe von Strom in Heizenergie um. Moderne Wärmepumpen erreichen dabei sehr hohe Effizienzwerte und können sowohl zum Heizen als auch zum Kühlen eingesetzt werden.
Der Anschluss an ein Fernwärmenetz bietet sich besonders in städtischen Gebieten an. Fernwärme wird zentral erzeugt und über ein Rohrsystem an die angeschlossenen Gebäude verteilt. Der Vorteil liegt in der hohen Effizienz und dem geringen Wartungsaufwand für den Hausbesitzer. Die Umstellung der Fernwärmenetze auf erneuerbare Energien wird von den Versorgern schrittweise vorangetrieben.
Biomasseheizungen, die mit Holzpellets oder Hackschnitzeln betrieben werden, stellen eine weitere Alternative dar. Sie eignen sich besonders für ländliche Gebiete, wo ausreichend Biomasse verfügbar ist. Diese Systeme gelten als CO2-neutral, da nur so viel CO2 freigesetzt wird, wie die Pflanzen zuvor aufgenommen haben.
H2-fähige Gasheizungen können eine Übergangslösung darstellen. Diese Systeme sind bereits auf den künftigen Einsatz von Wasserstoff vorbereitet, der aus erneuerbaren Energien gewonnen werden kann. Dies ermöglicht eine schrittweise Umstellung, ohne sofort die komplette Heizungsanlage austauschen zu müssen.
Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Förderprogramm aufgelegt, um die finanziellen Belastungen für Hausbesitzer abzufedern. Die Grundförderung beträgt 30% der Investitionskosten, maximal jedoch 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus. Durch verschiedene Zusatzboni kann die Gesamtförderung auf bis zu 70% der Kosten steigen:
Der Speed-Bonus belohnt frühe Umrüstungen mit zusätzlichen 20% Förderung bis 2028. Dieser Bonus verringert sich alle zwei Jahre um 3%, um einen Anreiz für schnelles Handeln zu setzen.
Einkommensschwache Haushalte können einen zusätzlichen Bonus von bis zu 30% erhalten. Dies gilt für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro und soll sicherstellen, dass die Energiewende sozial gerecht gestaltet wird.
Die Kosten für die Umrüstung variieren je nach gewähltem System und Gebäudesituation erheblich. Eine Wärmepumpe kann beispielsweise zwischen 15.000 und 35.000 Euro kosten, während ein Fernwärmeanschluss oft günstiger ist. Bei der Kostenkalkulation sollten auch die langfristigen Betriebskosten und mögliche Energieeinsparungen berücksichtigt werden.
Die praktische Umsetzung erfordert eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Ein wichtiger erster Schritt ist die Bestandsaufnahme der aktuellen Heizungssituation und die Prüfung der baulichen Gegebenheiten. Eine professionelle Energieberatung kann dabei helfen, die optimale Lösung für das jeweilige Gebäude zu finden.
Für bestimmte Gebäude gibt es Ausnahmeregelungen, etwa für denkmalgeschützte Immobilien oder in Härtefällen, wo die Umrüstung technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar wäre. Diese Ausnahmen müssen jedoch gut begründet und dokumentiert werden.
Vermieter haben die Möglichkeit, die Kosten der Umrüstung teilweise auf die Mieter umzulegen. Die genauen Modalitäten sind im Mietrecht geregelt und sollen sicherstellen, dass die Belastung für Mieter in einem angemessenen Rahmen bleibt.
Der Gesetzentwurf zur Heizung stellt einen wichtigen Schritt zur Erreichung der deutschen Klimaziele dar. Auch wenn die Umstellung für viele Hausbesitzer zunächst eine Herausforderung bedeutet, bieten die umfangreichen Förderungen und die langfristigen Einsparungen bei den Energiekosten gute Perspektiven.
Die Entwicklung neuer Technologien schreitet kontinuierlich voran und wird in Zukunft weitere effiziente und kostengünstige Lösungen hervorbringen. Hausbesitzer sollten sich frühzeitig informieren und die Umstellung ihrer Heizung strategisch planen, um von den bestmöglichen Förderungen zu profitieren und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.